An: ico (F.):
Die Vermarktung von technischen Erfindungen gehört nicht zu den Aufgaben des DPMA. Um die Verwertung müssen Sie sich also selbst kümmern.
Möchten Sie eines Ihrer anhängigen, in Kraft befindlichen Schutzrechte, wie zum Beispiel Ihre eingetragenen Gebrauchsmuster an einen Ihrer Geschäftspartner verkaufen, dann teilen Sie den Rechtsübergang mit dem Formular „Umschreibungsantrag – G6333 https://www.dpma.de/docs/
Links würden Sie als alter Inhaber und rechts unten der Käufer unterschreiben.
Für den Antrag auf Rechtsübergang bei einer Marke verwenden Sie bitte das Formblatt W7616 https://www.dpma.de/docs/
Hat der Käufer = neue Inhaber seinen Wohnsitz / Firmensitz im Ausland, ist es jedoch notwendig, dass der Käufer sich von einem Rechtsanwalt oder Patentanwalt (sog. Inlandsvertreter) vertreten lässt. Mehr dazu https://www.dpma.de/dpma/
Ein Patentanwaltsverzeichnis finden Sie unter https://www.patentanwalt.de/
Ihre anhängigen Schutzrechtsanmeldungen können Sie in DPMAregister https://register.dpma.de ermitteln. Verwenden Sie für Ihre Suchen die Eingabemaske der Basisrecherche.
Bei Fragen erreichen Sie unser Team im Kundenservice telefonisch unter 089 2195 - 1000 oder per E-Mail unter info@dpma.de.
Mit freundlichen Grüßen
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